Private Nachlass-Pflegschaft

Die private Nachlasspflegschaft unterscheidet sich zu unserer Vorlass-Pflegschaft dahingehend, dass die Person, von der Sie erben, bereits verstorben ist und keinen weiteren Einfluss mehr auf ihr Erbe nehmen kann. Der Unterschied zur gerichtlich angeordneten Nachlasspflegschaft liegt darin, dass die Erben bereits bekannt sind.

 

Sie haben hier in gleichem Umfang und aus den gleichen Gründen die Möglichkeit uns zu beauftragen, wie Ihnen dies auch schon mit unserer Vorlass-Pflegschaft möglich ist.

 

Unser Rat lautet daher - es ist nie zu früh sich mit dem eigenen Nachlass zu befassen und diesen in vertrauensvollen Händen zu wissen. An dieser Stelle können wir beraten oder Sie vollständig entlasten - ganz nach Ihren Wünschen.