Vorlass-Pflegschaft

Die Vorlass-Pflegschaft ist ein dem dt. Recht unbekannter Begriff, der unserer Feder entstammt.

 

Sie ist eine private Form der Vermögenssorge, die noch zu Lebzeiten und damit unter Beteiligung des Erblassers von ihm selbst oder seinen Angehörigen beauftragt werden kann. Damit unterscheidet sie sich von der Nachlasspflegschaft dahingehend, dass diese nach dem Tod des Erblassers bei unbekannten Erben durch ein Nachlassgericht angeordnet wird.

 

Diese Art der Übernahme von Verantwortung für das Vermögen unserer Mandanten ist aus verschiedensten Gründen denkbar. Sie eignet sich z.B. für Alleinstehende, Paare, Verwitwete u.a., die aus gesundheitlichen Gründen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können oder wollen.

 

Auch ist unsere Vorlass-Pflegschaft für Angehörige denkbar, die sich wegen familiärer Verpflichtungen, aus Zeitgründen, wegen beruflicher Restriktionen, aufgrund eines Auslandsaufenthaltes oder wegen fehlendem Know-how nicht um ihre oder die Angelegenheiten ihres Angehörigen kümmern können.

 

 

Basierend auf einer von Ihnen erteilten notariellen (Vorsorge-) Vollmacht und unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und der Wahrung Ihrer Rechte nehmen wir stellvertretend u.a. folgende Aufgaben für Sie wahr:

 

     -          Unterhaltung und Abwicklung all Ihrer Vertragsverhältnisse inkl. der Kommunikation mit den Vertragspartnern, wie z.B.            Banken, Versicherungen, Behörden, Dienstleistungsunternehmen etc.

     -          Überwachung von Kontobewegungen

     -          Wahrnehmung von Stimmrechten als Vertreter, z.B. auf WEG- oder Aktionärsversammlungen

     -          Betreuung Ihres digitalen Erbes wie Accounts, Domains, Dateien, etc.

     -          Ausführung Ihres letzten Willens (Testamentsvollstreckung)

 

Hierzu beraten wir Sie gerne in einem ausführlichen persönlichen Gespräch bei uns in der Kanzlei oder bei Ihnen zu Hause.