Thema Honorar

So individuell wie unsere Beratung für Sie, so individuell die Höhe unseres Honorars. Unser Fokus liegt jedoch zunächst im steueroptimalen Ergebnis Ihrer Steuererklärung, deren Erstellung in Abhängigkeit von Umfang und Schwierigkeit entsprechende Zeit benötigt. Diese ist zu Beginn selten genau kalkulierbar.

 

Für eine erste Orientierung stellen wir Ihnen nachfolgend einige Rechenbeispiele zur Verfügung, die auf der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) basieren:

 

Übrigens - wussten Sie schon, dass ein Teil unseres Honorars wieder in Ihrer Steuererklärung angesetzt werden kann? Auch das übernehmen wir für Sie.  

 

Für reine Beratungstätigkeiten in Erb- und Steuerangelegenheiten, sowie für unser Pflegschaftsangebot beträgt unser Honorar 55,- € netto je angefangener halben Stunde und liegt damit im unteren Bereich. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Vereinbarung eines niedrigeren oder höheren Honorars möglich ist.